Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz stellt sicher, dass Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet sind. In der Schweiz regeln das Arbeitsgesetz (ArG) und seine Verordnungen sowie das Unfallversicherungsgesetz (UVG) die grundlegenden Bestimmungen. Während das Arbeitsgesetz den allgemeinen Gesundheitsschutz, Arbeitszeiten und den besonderen Schutz von Jugendlichen sowie schwangeren oder stillenden Frauen umfasst, legt das Unfallversicherungsgesetz den Fokus auf Unfallverhütung und Berufskrankheitenprävention.
Für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die kantonalen Arbeitsinspektorate, das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) zuständig. Sie kontrollieren Betriebe durch Inspektionen und sorgen dafür, dass gesetzliche Vorgaben umgesetzt werden. Besonders in risikoreichen Branchen ist die Einhaltung von Sicherheitsmassnahmen entscheidend, um Arbeitsunfälle und langfristige Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmassnahmen zu ergreifen und ihre Mitarbeitenden regelmässig über Arbeitssicherheit zu informieren. Dazu gehören sichere Arbeitsbedingungen, Schutzausrüstungen und Schulungen zur Prävention von Unfällen und Krankheiten. Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und deren Umsetzung bieten das SECO und die kantonalen Arbeitsinspektorate.